Curriculum der Berufsorientierung
Curriculum zur Berufsorientierung der Berufspraxisstufe
in der Schule am Buschkamp (Version 21.01.2019)
INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
- Rahmenbedingungen
- Berufspraxisstufe
- Berufsvorbereitung
3.1. Bereiche beruflicher Handlungskompetenz
3.2. Unterricht/Fächer
3.3. Unterrichtsprojekte
3.3.1. Lernziele Textilarbeit
3.3.2. Lernziele Hauswirtschaft
3.3.3. Lernziele Werken
3.3.4. Lernziele Wohnschule
3.3.5. Lernziele Schwerstbehindertenförderung
4. Programme zur beruflichen Bildung
5. Berufswegeplan und Verantwortlichkeiten
6. Kooperationspartner
7. Ausblick
ANHANG
Praktikumsmappen
Einleitung
„Das Leben meistern“ – vor diese Aufgabe wird jeder gestellt und jeder ist gehalten, sie entsprechend seiner Möglichkeiten zu bewältigen.
Das Erkennen der eigenen gegebenen Möglichkeiten und die Annahme dieser stellen eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dar.
Die Berufspraxisstufe der Schule am Buschkamp bietet in Zusammenarbeit mit entsprechenden Kooperationspartnern seinen Schülern und Schülerinnen Hilfen zum Erkennen und zur Entwicklung der vorhandenen Möglichkeiten an. Da für uns als Förderschule für Geistige Entwicklung der Begriff Berufsorientierung eher nicht zutreffend ist (unsere Schüler[1] können in der Regel keine Berufsausbildung absolvieren), nutzen wir im vorliegenden Curriculum den Begriff Arbeit.
1.Rahmenbedingungen
Die Schule am Buschkamp liegt zentral in Lübbecke, eine Kleinstadt mit ca. 20000 Einwohnern. Fußgängerzone, Supermärkte, Busbahnhof und Bahnhof sind fußläufig erreichbar.
Der Schulunterricht findet in zwei Gebäuden statt. Die Berufspraxisstufe ist separat in einem ca. 200 Meter vom Haupthaus entfernten Gebäude untergebracht.
Die Schüler kommen aus dem ländlich geprägten Altkreis Lübbecke (Umkreis ca. 30 km) und wohnen sowohl im Elternhaus, in verschiedenen Heimen oder Pflegefamilien. Bedingt durch die Herkunft, den unterschiedlichen Grad der geistigen Behinderung, den zusätzlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen und die Migration ist die Schülerschaft durch ein hohes Maß an Heterogenität gekennzeichnet.
Die Berufspraxisstufe besteht aus drei Klassen mit ca. 40 Schülern die unterschiedliche Förderbedürfnisse haben. Eine Klasse ist eine kombinierte Ober- und Berufspraxisstufe, um auch schon jüngere Schüler aufnehmen zu können.
Die Schüler werden in der Regel durch jeweils zwei Lehrkräfte pro Klasse unterrichtet und werden dabei von Integrationshelfern unterstützt. Allerdings besteht der Klassenverbund überwiegend nur am Anfang und Ende des Schultages. Meistens erfolgt der Unterricht in klassen- und stufenübergreifenden AGs sowie in Projekten.
Der Unterricht findet in drei Klassenräumen, zwei Werkräumen, einem Textilraum, einer Lehrküche, einem Snoezelenraum und der Turnhalle statt.
Daneben erhalten einige Schüler zusätzlich Therapien, z.B. Sprachtherapie, Ergotherapie oder Krankengymnastik durch externe Fachkräfte überwiegend außerhalb des BPS Gebäudes.
2. Berufspraxisstufe
Die Berufspraxisstufe bildet eine Brücke zwischen Schule und Erwachsenendasein.
Das Erwachsensein zeichnet sich in der Regel durch eine selbstständige Lebensgestaltung (Wohnen, Kontakte etc.) aus.
Auch eine wirtschaftliche Unabhängigkeit durch Nachgehen einer gewerblichen Beschäftigung kann ein weiteres Kennzeichen von Erwachsensein sein.
Der Begriff „Berufsorientierung“ trifft auf die meisten Schüler nicht zu, da viele eine Arbeit in einer Werkstatt aufnehmen, so dass man eher von „Arbeitsorientierung“ sprechen muss. Aber da die Begriffe vorgegeben sind, finden sie weiter Verwendung, müssen aber inhaltlich anders gefüllt werden.
Dabei muss der Begriff „Beruf“ bezogen auf unsere Schülerschaft und Schulform erweitert werden. Unsere Schüler haben aufgrund ihrer Behinderung und bezüglich ihrer persönlichen Lebensplanung einen besonders hohen Förderbedarf.
In Hinblick auf die berufliche Orientierung reicht dieser vom Erkennen der Bedeutung einer beruflichen Tätigkeit für das eigene Leben, über das behutsame Anstreben einer wirklichkeitsnahen Selbsteinschätzung bis zum Erkennen der eigenen beruflichen Interessen und Möglichkeiten.
Der Besuch der Berufspraxisstufe beginnt in der Regel nach Ableistung von elf Schulbesuchsjahren und ist auf mindestens drei Jahre ausgelegt, in denen die Berufsschulpflicht erfüllt wird. Wenn noch Lernfortschritte zu erwarten sind, kann auf Antrag in Absprache mit den Erziehungsberechtigten die Verweildauer bis maximal zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
Mit Beendigung der Schule erhalten die Schüler ein Entlassungszeugnis, das aber nicht bei Bewerbung um einen Ausbildungsplatz anerkannt wird und deshalb die klassische Berufswahl stark einschränkt.
Der Schwerpunkt der Berufsorientierung in der Berufspraxisstufe liegt eindeutig in der Vorbereitung auf eine Arbeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Der weitaus größte Teil unserer Schüler wechselt nach Abgang von der Schule hierhin. Für unsere Schülerschaft besteht eine gesetzliche Arbeitsplatzgarantie (§ 136 SGB IX) in einer WfbM. Im letzten Schulbesuchsjahr ist deshalb ein Praktikum von mindestens zwei Wochen in einer WfbM für alle Schüler obligatorisch.
Durch das neu initiierte KAoA/STAR Programm (vgl. Kap. 4) besteht die Möglichkeit, eine Helferausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) zu absolvieren. Die Auswahl der hierfür geeigneten Schüler trifft die Berufspraxisstufe.
Für wenige Schüler bietet sich auch der Weg einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Auswahl, Begleitung und Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Integrationsfachdienst (ifd).
3. Berufsvorbereitung
Oberstes Ziel der Förderschule Geistige Entwicklung ist es, die Schüler auf eine größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.
Darum dient die Förderung in der Berufspraxisstufe dazu, eine möglichst große Lebensselbständigkeit zu erreichen besonders in einer gewerblichen Tätigkeit, die von Schüler zu Schüler ganz unterschiedlich aussehen kann.
Wir geben den Schülern die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt und ihrer weiteren Partizipation an der Gesellschaft. Die Förderung dazu geschieht umfassend in den Lebensbereichen Arbeit und Beruf aber auch in der Vorbereitung auf selbstständiges Wohnen, Freizeitplanung, Partnerschaft und Orientierung in der Öffentlichkeit.
Dabei werden grundsätzlich alle Schüler einbezogen, unabhängig vom Umfang ihres individuellen Förderbedarfs.
Die praktischen Arbeiten in den Werkräumen, der Lehrküche und den übrigen Fachräumen der Schule mit allgemeinen Bildungsaufgaben werden mit kognitiver, sprachlicher, sozialemotionaler, sportlicher und psychomotorischer Förderung verbunden (s. 3.2).
Der berufsvorbereitende Auftrag sieht die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen und Sozialkompetenzen in Hinblick auf den späteren Arbeitsplatz vor. Dazu zählen das Training und die Verbesserung der Ausdauer, Konzentration, Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Flexibilität, Arbeitssicherheit und der Umgang mit Werkzeugen, Materialien und Maschinen.
Die Felder der Vorbereitung und Orientierung werden im Folgenden dargestellt.
3.1. Bereiche beruflicher Handlungskompetenz
1. Selbst- und Persönlichkeitskompetenzen: |
- Zuverlässigkeit - Selbstständigkeit - Motivation/Leistungsbereitschaft - Lern- und Arbeitsverhalten |
2. Lern- und Methodenkompetenzen: |
- Gedächtnis - Konzentration - Denken/Logik, Problemlösung - räumliches Vorstellungsvermögen - Lernmethodik |
3. Fachkompetenzen |
- Deutsch/Lesen - Mathematik/Naturwissenschaften - Medienkompetenz - Allgemeinwissen |
4. Physische Kompetenzen |
- Kondition/Ausdauer - Beweglichkeit - handwerklich-motorische Fähigkeiten - Körperkraft - Koordination |
5. Sozialkompetenzen |
- Kommunikation - Kooperation - Kritikfähigkeit - Konfliktfähigkeit - Umgangsformen - Teamfähigkeit |
(vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009): Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife; Berufliche Handlungskompetenz der KMK, 2007)
3.2. Unterricht/Fächer
Unterrichtsfach |
Ziele/Kompetenzen |
Sprache |
|
Förderung der Kommunikations-fähigkeit |
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Umgang mit Mengen, Zahlen und Größen |
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Sachkunde |
|
Teilhabe am öffentlichen Leben |
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Mobilitätsförderung |
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Sport |
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Psychomotorik |
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Bildnerisches Gestalten |
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Musische-ästhetische Erziehung/ Textilgestaltung |
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Unterricht für Schüler mit Komplexen Behinderungen-intensivpädagogische Förderung |
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Religion |
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Hauswirtschaft/Kochen (siehe auch 3.3) |
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Wäschepflege |
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Werkunterricht (siehe auch 3.3) |
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Sozialkompetenz (SOKO) |
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Förderung der selbstständigen Lebensführung/ Förderung der Selbstständigkeit |
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Förderpflege |
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Arbeitslehre |
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Berufsorientierung |
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3.3. Unterrichtsprojekte
Die Förderung der beruflichen Handlungskompetenzen wird besonders im Rahmen von Unterrichtsprojekten umgesetzt. An einem Vormittag werden die Klassenstrukturen aufgelöst und über den Zeitraum von einem Halbjahr Projekte in den Bereichen Textiles Gestalten/Wäschepflege, Holz, Hauswirtschaft, Glas/Metall und Wohnschule entsprechende Projektgruppen angeboten. Ein spezielles Angebot zur individuellen Förderung schwerstmehrfach behinderter Schüler ergänzt die Lernmöglichkeiten.
Die berufsvorbereitende Bildung hat dabei ihre Schwerpunkte in den o.g. Bereichen Technisches Werken, Textilarbeit und im hauswirtschaftlichen Unterricht. Eingeführt werden die Schüler zudem in die Erledigung von Arbeiten, die regelmäßig in der Schule, im Elternhaus, in der Werkstatt für behinderte Menschen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anfallen können. Im Rahmen dieser Schwerpunkte werden sogenannte „Industriearbeiten“ angeboten, bei denen die Schüler lernen, über einen langen Zeitraum konzentriert zu arbeiten, eine Verbindlichkeit bestimmter Aufgaben zu akzeptieren und übernommene Aufgaben durchzuhalten. Dazu wird die Feinmotorik entscheidend gefördert.
3.3.1. Lernziele Textilarbeit:
- Grunderfahrungen mit textilen Materialien sammeln
- allgemeine Grundfähigkeiten für die Textilarbeit entwickeln
- motorische Grundfertigkeiten für die Textilarbeit ausbilden
- textile Flächen schmücken
- textile Flächen herstellen
- textile Flächen verarbeiten
- Textilien verwenden und erhalten
- Bekleidung und Wäsche pflegen
3.3.2. Lernziele Werken:
- Gegenstände und Materialien kennenlernen
- Grundfähigkeiten für das Werken entwickeln
- einfache Dinge gestalten
- im Werkraum arbeiten
- Werkmaterialien kennen lernen
- Werkzeuge verwenden
- Werktechniken ausbilden
- Werkarbeiten durchführen
- auf Sicherheit beim Werken achten
3.3.3. Lernziele Hauswirtschaft
- mit Nahrungsmitteln umgehen
- Grundfertigkeiten für das Verarbeiten von Nahrungsmitteln erlernen
- Speisen kalt zubereiten
- Speisen warm zubereiten
- mit Haushaltsgeräten umgehen
- Gefahren im Haushalt vermeiden
- in Küche und Haushalt selbstständig arbeiten
[nsp]
3.3.4. Lernziele Wohnschule
- hauspflegerische Arbeiten ausführen
- mit Haushaltsgeräten umgehen
- Gefahren im Haushalt vermeiden
- in Küche und Haushalt selbstständig arbeiten
- unterschiedliche Wohnformen kennen
- Einrichtungsmöglichkeiten kennen lernen
- Umgang mit Geld
- eigene Interessen und Freizeitbedürfnisse entwickeln
- über Freizeitmöglichkeiten Bescheid wissen
- auswählen und entscheiden
- als Fußgänger am Verkehr teilnehmen
- sich als Verkehrsteilnehmer orientieren
- öffentlichen Nahverkehr nutzen
3.3.5. Lernziele Schwerstbehindertenförderung
- seine körperliche Sensibilität normalisieren
- seinen Körper erfahren und sich seiner bewusst werden
- Handfunktionen entwickeln
- Handfertigkeiten entwickeln und für die Lebenspraxis einsetzen
- sich fortbewegen
- seine Gesichts- und Mundmotorik normalisieren
- Reize bemerken
- auf Reize reagieren
- die Zusammenarbeit zwischen den Sinnen ausbilden
- Reize wiederholen
- Reize erwarten oder herbeiführen
- Handlungen mit den Augen kontrollieren
- Personen, Gegenstände und Situationen wiedererkennen
- Personen, Gegenstände und Situationen im Abbild wiedererkennen
- Wahrnehmungen mit Sprache verbinden
- Formen, Farben, Größen wahrnehmen
- Wahrnehmungsfähigkeit verbessern und differenzieren
- Wahrnehmungen steuern
- Kommunikationsfähigkeit
- Umweltkontrolle
- Selbstverwirklichung
- Teilnahme
4. Programme zur beruflichen Bildung für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Um dem weiter oben genannten erhöhten Förderbedarf der Schüler im Hinblick auf ihre Arbeitswelt gerecht zu werden, arbeitet die Schule, insbesondere die Berufspraxisstufe deshalb seit dem Jahr 2012 zunächst mit dem STAR-Programm „Schule trifft Arbeitswelt“, das inzwischen Teil des landesweiten Schulprogramms des Ministeriums „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) geworden ist.
Das KAoA/STAR Programm
STAR als Teil von KAoA hat seine Wurzeln in einer Initiative der Steuergruppe STAR (2011) die aus folgenden Akteuren bestand: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Ministerium für Schule und Weiterbildung, Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.).
Diese Akteure entwickelten gemeinsam mit den Schulen ein System,das es ermöglichen sollte, dass Jugendliche mit schwerer Behinderung einfacher und barrierefrei auf die Arbeitswelt treffen konnten. Dazu wurde die Kommunikation und die Arbeit der an der Berufsbildung beteiligten Institutionen und Personen durch die Bildung eines Netzwerkes verbessert und konkretisiert. In diesem Netzwerk sind der Schüler, die Erziehungsberechtigten, der Integrationsfachdienst (ifd), die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und die Schule gemeinsam aktiv, um die beruflichen Perspektive der Schüler auszuloten, zu planen und erproben zu können. Dabei wird auf ein modulares System zurückgegriffen, das in der Regel auf eine dreijährige Verweildauer in der Berufspraxisstufe angelegt ist. Dieses soll im Folgenden erläutert werden.
Um das Potential der Schüler vorab beurteilen zu können, wird eine Potentialanalyse mit dem „Handwerklich Motorischen Eignungstest“ (Hamet e & Hamet 2) in zwei Praxistagen an unserer Schule durchgeführt. Anfänglich durchliefen alle Schüler der Berufspraxisstufe dieses Modul. Dieses erwies sich jedoch als wenig zielführend, so dass es inzwischen nur noch bei bestimmten und geeigneten Schülern Anwendung findet.
Die relativ objektiven Ergebnisse lassen sich für die handwerklichen und motorischen Kompetenzen gut erfassen und geben ersten Aufschluss über Fertigkeiten und Fähigkeiten des Schülers.
Die Ergebnisse werden in einer Berufswegekonferenz, an der immer der Schüler, die Erziehungsberechtigten, der ifd, die Agentur für Arbeit und die Klassenlehrer teilnehmen, besprochen. Im Verlauf dieser Konferenz lässt sich dann die Eignung des Schülers für weitere Maßnahmen der Berufserprobungen mit STAR außerhalb des Rahmens einer WfBM feststellen.
Bei Eignung und Einwilligung des Schülers und der Erziehungsberechtigten erfolgt dann eine Berufsfelderkundung auf Initiative des ifd in einem geschützten Rahmen, z.B. durch eine Kooperation mit einem BBW (Berufsbildungswerk). Dabei haben die Schüler die Möglichkeit, in verschiedene Berufsfelder zu „schnuppern“. Je nach persönlichem Interesse des Schülers, das sich in diesen Tagespraktika feststellen lässt, wird dies im handwerklichen, hauswirtschaftlichen oder sozialen Bereich durch einen weiteren Tag vertieft.
Nach Absolvierung dieser Maßnahme erfolgt in der Regel wieder eine Berufswegekonferenz. Hier wird nun konkret von allen Beteiligten nach einer Praktikumsstelle für ein individuelles dreiwöchiges Betriebspraktikum gesucht. Oft ergeben sich dabei Möglichkeiten der konkreten Betriebswahl durch persönliche Kontakte der Beteiligten mit Firmen und Betrieben. Die Schule ermöglicht dies durch einen individuellen Zeitplan an dem der Schüler sein Praktikum während der regulären Schulzeit absolvieren kann. Während des Praktikums wird der Schüler vom ifd und den Klassenlehrern betreut. Die Schule stellt eine Praktikumsmappe zur Verfügung in der der Schüler den Betrieb, die Mitarbeiter, die ihm übertragenen Arbeitsaufgaben und Berichte verfasst. Auch enthält diese Mappe einen Selbst- und Fremdeinschätzungsfragebogen.
Begleitend nehmen die „Stars“ an den Berufsorientierungsseminaren in der Schulzeit durch die Mitarbeiter des ifd teil. Die Schule stellt auch hierfür Zeit und Räumlichkeiten zur Verfügung. In diesen Seminaren werden die Erfahrungen mit den Berufsfelderkundungen und Praktika sowie Bewerbungsstrategien und soziales Verhalten in Betrieben thematisiert. Die Klassenlehrer der Berufspraxisstufen sind bei den Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) behilflich und erstellen diese gemeinsam und individuell mit dem Schüler.
Nach einem erfolgreichen Blockpraktikum wird das Praktikum mit dem ifd und den Klassenlehrern nachbereitet. Die Praktikumsmappe ist fester Bestandteil dieser Reflexionsgespräche. Oft ergibt sich aus diesen Gesprächen weiterer individueller Förderbedarf im Sinne der Arbeitskompetenzen, der Fachkompetenzen, der sozialen Kompetenz und der Selbstkompetenz. Diese werden im Unterricht dann individuell aufgegriffen und im Rahmen der Möglichkeiten gefördert.
Es folgt eine weitere Berufswegekonferenz in der das weitere Vorgehen besprochen und geplant wird. Lässt sich beim Schüler durch die vorgenannten Module schon ein klarer und realistischer Beschäftigungswunsch erkennen, erhält er die Möglichkeit, seine Erfahrungen in einem Langzeitpraktikum, bei dem die Schule nach Absprache nur noch an zwei Tagen in der Woche besucht werden muss, zu erproben. Der Schüler bleibt weiterhin einer BPS-Klasse zugeordnet und besucht den Projektunterricht und weitere schulische Angebote.
Schüler bei denen der Beschäftigungswunsch noch keine klaren Formen angenommen hat, wird die Möglichkeit geboten, weitere Blockpraktika zu absolvieren. Für diese Maßnahmen stellt die Schule den zeitlichen und rechtlichen Rahmen zur Verfügung. In Absprache mit dem ifd können in dieser Zeit weitere Module je nach individuellen Bedürfnissen angeboten werden. Dazu zählt z.B. das Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TasK), das außerhalb der Schulzeiten besucht werden kann. Weitere Hilfen sind nach Absprache mit dem ifd jederzeit möglich.
Da alle unsere Schüler nach § 136, (2) des SGB IX einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, ist ein mindestens zweiwöchiges Praktikum in einer WfbM im letzten Schulbesuchshalbjahr obligatorisch.
Im letzten Schulbesuchshalbjahr findet die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit statt. Hierbei entscheidet sich der Schüler entweder für die weitere Begleitung durch den ifd bei der Aufnahme einer Beschäftigung, Besuch eines Berufsbildungswerkes, unterstützter Beschäftigung oder einer anderen berufsvorbereitenden Maßnahme oder aber für den Besuch des Berufsbildungsbereiches einer WfbM.
Unterschiede von KAoA und STAR:
Der Name „kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist bei unserer Schulform irrelevant. Wie bereits oben erwähnt, haben alle unsere Schüler einen Anschluss allerdings ohne Abschluss einer schulischen Qualifikation.
Im Gegensatz zu KAoA beginnen unser Schüler nicht mit Klasse 7 mit der beruflichen Orientierung sondern mit dem Übergang in die Berufspraxisstufe (Klasse 11). Das ist auch und gerade der Entwicklung der geistigen Reife unserer Schülerschaft angemessen. Die Berufspraxisstufe stellt für unsere Schüler das Pendant zur Berufsschule dar und ermöglicht ihnen eine individuelle Förderung als Vorbereitung zum Eintritt in die Arbeitswelt. Die in allen Teilen praxisorientierte Potentialanalyse mit dem erprobten Instrument „hamet“ lässt gezielte Rückschlüsse auf die motorischen und handwerklichen Kompetenzen unserer Schüler zu. An unserer Schulform verfolgen wir überdies einen ganzheitlichen Ansatz, der Arbeit als Tätigsein und Teil eines Gesamtsystems Leben in Partizipation versteht.
Ausblick KAoA/STAR
Inwieweit die inklusive Teilhabe unserer Schüler durch Programme wie KAoA/ STAR möglich wird, ist nicht zuletzt von der Einstellung der Wirtschaft und Gesellschaft zu Menschen mit Behinderung abhängig. Die Bereitschaft der „aufnehmenden Hand“ (Betriebe und Firmen) um Praktika und Beschäftigung zu ermöglichen, muss weiter gefördert und gepflegt werden. Das ist auch Aufgabe der Schule, die allein dazu aber nicht in der Lage ist.
5. Berufswegeplan und Verantwortlichkeiten
6. Kooperationspartner
Die wichtigsten Kooperationspartner in der Berufsorientierung an der Schule am Buschkamp sind die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten (gesetzl. Betreuer). Alle Vereinbarungen und Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen und geplant, so dass eine hohe Zufriedenheit bei der Berufsentscheidung erreicht wird. Dies setzt ein gleichberechtigtes Verständnis aller Beteiligten voraus. Die Lehrkräfte haben eine beratende Funktion, erstellen die Kontakte zu weiteren Kooperationspartnern und begleiten die Schüler im Berufsfindungsprozess und bei Praktika.
Kooperationspartner mit denen eine Vereinbarung (über STAR) getroffen wurde sind der Integrationsfachdienst Minden und die Agentur für Arbeit Herford. Für die Potentialanalyse arbeiten wir sehr erfolgreich mit der Firma Agricola aus Dortmund zusammen.
Eine enge Zusammenarbeit besteht überdies mit den Trägern der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfBM). In unserem Bereich sind dies überwiegend die Lebenshilfe (WfbM- Osterbruch, Niedermehnen und Bünde) und die des Wittekindshof (WfbM-Benkhausen und Volmerdingsen). Alle Schüler absolvieren im letzten Schulbesuchsjahr ein mindestens zweiwöchiges Praktikum in einer WfBM.
Auch der Schulträger Ludwig-Steil-Hof bietet unseren Schülern die Möglichkeit für Praktika und Berufsfelderkundungen in den Bereichen Altenpflege, Großküche und Handwerk.
Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in heimischen Betrieben erfordern besondere Vorbereitung (Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche) und ein hohes Maß an selbstständiger Mobilität (auch ÖPNV Training) von unseren Schülern.
7. Ausblick
Portfolio und Evaluation stehen zur Realisation an.
ANHANG
Praktikumsmappen in zwei Schwierigkeitsgraden sind im Downloadbereich verfügbar.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text nur die männliche Form verwendet. Dies beinhaltet immer die Person im Gender-Begriff und stellt keine Wertung dar.